InsO Automation

Use Cases

Acht Prozesse in der Insolvenzverwaltung, die heute schon automatisiert laufen

Diese acht Verfahrensschritte geben einen Einblick in das, was InsO Automation in Insolvenzkanzleien übernimmt: Aktenanlage, Gläubigeranlage, Forderungsanmeldung, Debitorenanlage, Erstanschreiben, Freigabe von Masseverbindlichkeiten, Verschlagwortung im DMS und Umsatzlisten. Es sind nicht alle — jeder Prozess wurde in einer Insolvenzverwalterkanzlei entwickelt und arbeitet in der bestehenden Fachsoftware.

Die Verfahrenszahlen steigen, die Zahl der verfügbaren Fachkräfte tut es nicht. Was in dieser Lage zuerst knapp wird, ist selten die juristische Kapazität — es ist die Zeit, die vorher in Erfassung geht: Beteiligte aus dem Beschluss abtippen, Gläubigerlisten übertragen, Rechnungen erfassen, Belege für die Zahlungsfreigabe durch die Kanzlei tragen. Dieselben Daten wandern dabei durch mehrere Systeme, jedes Mal von Hand, und jede Doppelerfassung ist eine weitere Gelegenheit für einen Fehler, der später im Verfahren wieder auftaucht.

Die folgenden acht Prozesse setzen genau dort an. Sie sind nicht am Reißbrett entstanden, sondern im Tagesgeschäft einer Insolvenzverwalterkanzlei: InsO Automation ist eine Ausgründung der Kanzlei Kühnel Rosenmüller und Kollegen. Heute laufen sie in über 30 Kanzleien; im Schnitt sparen unsere Kunden 70 % Zeit pro Vorgang. Die Verarbeitung findet dabei ausschließlich innerhalb der EU statt, auf Grundlage einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Diese acht sind eine Auswahl, keine vollständige Liste — im Demo-Gespräch zeigen wir Ihnen gern auch die Prozesse, die hier noch nicht beschrieben sind.

Die acht Use Cases im Überblick

Was alle Use Cases gemeinsam haben

Sechs Punkte, die überall gelten

  • Keine Systemumstellung. Sie behalten Ihre Fachsoftware, Ihr DMS und Ihr Banking. Ein Wechsel ist für keinen der Use Cases erforderlich.
  • Optimiert für Winsolvenz und LEXolution. Auf diese beiden Programme ist die Automatisierung eingespielt — sie sind bei den meisten unserer Kunden im Einsatz.
  • Integration in Ihre bestehende Umgebung. Die Eintragung übernimmt ein Software-Roboter, der Ihre Programme so bedient wie Ihre Mitarbeiter — nach Ihren Kanzleikonventionen, ohne zweite Datenhaltung.
  • Nachvollziehbare Verarbeitung. Jeder automatisierte Schritt ist dokumentiert und bleibt auch Jahre später nachvollziehbar.
  • Korrigierbar, wo Sie ohnehin arbeiten. Die Daten gehen direkt in die Fachsoftware. Geprüft, ergänzt und korrigiert wird dort — mit den gewohnten Werkzeugen, ohne Zeitdruck.
  • Verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU, auf Grundlage einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, mit verschlüsselter Übertragung und rollenbasierten Zugriffen.

Eingeführt werden die Prozesse einzeln und nacheinander, nicht als Gesamtpaket. In der Regel beginnt eine Kanzlei mit dem Use Case, der bei ihr die meiste Zeit bindet, und ergänzt weitere im laufenden Betrieb.

Warum ohne vorgeschaltete Freigabe

Die Daten werden unmittelbar in die Fachsoftware eingetragen, ohne dass jemand sie vorher Feld für Feld bestätigt. Das klingt zunächst nach Kontrollverlust, ist aber keiner: Mit der Eintragung allein geschieht nichts weiter — es wird nichts versendet, nichts festgestellt, nichts gezahlt. Ein auslösendes Ereignis findet in der Fachsoftware nicht statt. Prüfen, ergänzen und korrigieren lässt sich der Datensatz dort jederzeit.

Eine vorgeschaltete Prüfansicht würde bei fünftausend Gläubigern oder mehreren hundert Rechnungen genau die Arbeit zurückbringen, die der Prozess einspart. Zwei Ausnahmen gibt es dennoch:

  • Die Forderungsanmeldung ist inhaltlich zu komplex für eine blinde Übernahme — hier sehen Sie das Ergebnis mit Verweis auf die Fundstelle im Originaldokument, bevor es in die Tabelle geht.
  • Beim Erstanschreiben und bei den Masseverbindlichkeiten steht die Freigabe vor der Ausführung, weil am Ende ein Brief hinausgeht bzw. eine Zahlungsdatei entsteht. Beides lässt sich nicht zurückholen.

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